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21.7105 · Fragestunde. Frage · 2021-03-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Dezember 2020 veröffentlichte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Ergebnisse einer Untersuchung, die bei den Krankenzusatzversicherern durchgeführt worden war. Die Kontrollen der FINMA deckten 50 Prozent des Marktes ab und zeigten auf, dass mehrere Leistungserbringer (Spitäler sowie Ärztinnen und Ärzte) den Zusatzversicherungen ungerechtfertigte Beträge in Rechnung stellen.

Beabsichtigt der Bundesrat, diese Untersuchung weiterzuführen, um herauszufinden, inwiefern Spitäler sowie Ärztinnen und Ärzte für diese mutmasslichen Missbräuche verantwortlich sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Weder der Bundesrat noch die FINMA verfügen über die Kompetenz, allfällige Verantwortlichkeiten von Ärzten oder Spitälern festzustellen. Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden gegenüber diesen Leistungserbringern sind die Kantone. Soweit am Bundesrat, hat dieser Massnahmen eingeleitet, um die Zusammenarbeit der Bundesbehörden bei der Versicherungsaufsicht zu intensivieren insbesondere mit dem Ziel, die Transparenz bei den Abrechnungen zu fördern.