21.7171 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Ziffer 41 des Migrationspakts enthält die folgende Aussage: "Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen [...] zu erfüllen und zu diesem Zweck auf allen Ebenen wirksame Massnahmen zu ergreifen, um eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen."
Verpflichtet sich der Bundesrat tatsächlich dazu, die im Pakt niedergelegten Verpflichtungen zu erfüllen und zu diesem Zweck wirksame Massnahmen zu ergreifen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)