21.7206 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Antwort des Bundesrats auf meine Frage 20.6105 wurde die Pflanzenschutzmittelverordnung per 01.01.2021 so angepasst, dass in der Europäischen Union (EU) zurückgezogene Stoffe in der Schweiz auf der Grundlage von EU-Entscheidungen zurückgezogen werden können.
- Gilt die Übernahme von EU-Regelungen im Bereich Pestizide auch für die Privatanwendung?
Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, was ändert sich und ab wann werden diese Änderungen übernommen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)