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21.7237 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Motion 20.3916 beauftragt den Bundesrat, den Modellflug vom EU-Recht auszunehmen. Nunmehr will das Bundesamt für Zivilluftfahrt durch ein juristisches Gutachten abklären lassen, ob dies gemäss Luftverkehrsabkommen überhaupt zulässig sei.

Wie stellt der Bundesrat sicher, dass unsere Interessen gegenüber der Europäischen Union glaubwürdig vertreten werden, wenn das Bundesamt für Zivilluftfahrt erst nachträglich erkennt, dass es für das Verständnis und für die Auslegung des Luftverkehrsabkommens auf externe Hilfe angewiesen ist?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Gemischte Ausschuss Luftverkehr zwischen der Schweiz und der EU befasst sich mit sämtlichen Fragen, welche für die Umsetzung des Luftverkehrsabkommens und damit für die Luftfahrt relevant sind. Das Luftverkehrsabkommen stellt unter anderem den fairen Wettbewerb zwischen den schweizerischen Luftverkehrsbetreibenden und ihren europäischen Konkurrenten sicher. Dazu strebt die Schweizer Delegation im Gemischten Ausschuss eine Harmonisierung der Rechtssysteme an und vertritt somit die Interessen der Schweiz. Diese schliessen neben den Fluggesellschaften und Flughäfen auch die Herstellerbetriebe von Luftfahrzeugen, Unterhaltsbetriebe oder die Flugsicherung mit ein. Der Betrieb von Modellflugzeugen ist in diesem Gesamtkontext zu sehen. In diesem Zusammenhang stellen sich immer wieder Interpretationsfragen. Diese klärt das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL selbständig oder in Absprache mit bundesinternen Stellen.

Werden in den gemischten Ausschüssen der EU die Interessen der Schweiz auch wirklich vertreten? | Lexipedia | Lexipedia