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21.7247 · Fragestunde. Frage · 2021-03-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Zahlreiche Unternehmen sehen sich derzeit aufgrund der Krise mit einem vorübergehenden Liquiditätsengpass und möglicherweise auch mit einer verzögerten Auszahlung der Entschädigungen durch die öffentliche Hand konfrontiert.

Es wäre daher unangebracht, wenn der Staat nun selber aufgrund von Verpflichtungen der Unternehmen gegenüber den AHV-Ausgleichskassen und anderen öffentlichen Einrichtungen Konkursverfahren einleiten würde.

- Teilt der Bundesrat diese Haltung?

- Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund hat die Unternehmen in der Krise in vielfältiger Weise unterstützt, namentlich mit Covid-Solidarbürgschaften, Kurzarbeitsentschädigungen und Corona-Erwerbsersatz. Zudem übernimmt er einen wesentlichen Teil der Finanzierung der kantonalen Härtefallprogramme. Hinzu kommen diverse sektorspezifische Massnahmen etwa im Sport und in der Kultur. Im vergangenen Jahr hat der Bund zudem diverse Steuern gestundet und für eine raschere Auszahlung, der Kreditorenrechnungen gesorgt. Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten können zudem im Einzelfall eine Anpassung der Zahlungsfristen beantragen.