21.7259 · Fragestunde. Frage · 2021-03-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In seinen Antworten auf die Fragen 21.7004 und 21.7005 behauptet der Bundesrat, dass nach dem Covid-19-Gesetz eine Ausnahme von der Pflicht zur Zulassung durch die Swissmedic gemäss dem Heilmittelgesetz (HMG) nur für Arzneimittel möglich ist, nicht jedoch für Impfstoffe. Das HMG unterscheidet nun aber nicht zwischen Impfstoffen und Arzneimitteln und das Covid-19-Gesetz spricht von "medizinischen Gütern" im weiten Sinne und von "Arzneimitteln" (Art. 3 Abs. 2 Bst. a, b und c).
Auf welche rechtliche Basis stützt sich der Bundesrat für seine beiden oben genannten Antworten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)