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21.7269 · Fragestunde. Frage · 2021-03-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Bericht zur Evaluation der IV-Gutachten wurde empfohlen, die Vergabe von Gutachten mit einer Stärkung des Einigungsverfahrens zu verbessern. In seiner Antwort auf meine Frage 20.5932 hat der Bundesrat versprochen, diese Empfehlungen vollständig umzusetzen. In dem in die Vernehmlassung geschickten Entwurf ist allerdings nur die Prüfung der Ausstandgründe aufgeführt. Diese Regelung gibt es bereits und sie kommt nur selten zur Anwendung.

Beabsichtigt der Bundesrat, sein Versprechen einzuhalten und die Empfehlungen in der endgültigen Version der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts umzusetzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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