21.7275 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Laut Antwort des Bunderats auf meine Frage 21.7198 dürfen seit dem 1. Januar 2021 nur noch solche Pestizide an Hobby-AnwenderInnen abgegeben werden, die dafür zugelassen sind.
- Gelten für die nicht mehr zugelassenen Produkte Verkaufs- bzw. Aufbrauchfristen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
- Läden, die solche Produkte noch verkaufen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Mit welchen Strafen müssen Privat-AnwenderInnen rechnen, wenn sie diese Produkte ab 2022 einsetzen?