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21.7305 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Für Angestellte besteht momentan Maskenpflicht. Gemäss der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz dürfen Masken nicht mehr als drei Stunden ohne Unterbruch getragen werden und die totale Arbeitszeit mit Maske soll pro Tag sechs Stunden nicht überschreiten (vorzeitige Ermüdung).

- Sollte der Bundesrat nicht dafür sorgen, dass diese Verordnung eingehalten wird?

- Entspricht die Verkürzung der Arbeitszeit, ohne Lohneinbussen, nicht den Vorschriften dieser Verordnung?