21.7311 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die LBA-Emix-Vereinbarung sieht vor, dass die unbrauchbaren "Atemschmutzmasken" (sic!) an die Emix zurückgehen.
- Warum werden diese unbrauchbaren Masken nicht auf Kosten der Emix vernichtet?
- Wie verhindert der Bundesrat, dass die Emix diese "Atemschmutzmasken" an Gutgläubige weiterverkauft?
- Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte und die Eidg. Zollverwaltung führten bei der Emix Razzien durch. Prüft die Zollverwaltung auch zivilrechtliche Ansprüche des Bundes an die Emix?