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21.7342 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

m 5. Februar entschied der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) die Untersuchung unbegründeter Anschuldigungen bezüglich Menschenrechtsverletzungen, die angeblich von Angehörigen der israelischen Armee begangen wurden, zuzulassen. Dies, obwohl Israel keine Vertragspartei des IStGH ist und seiner Gerichtsbarkeit nicht zugestimmt hatte. Gegen den Untersuchungs-Anspruch opponierten nebst Israel auch andere Länder.

Wie beurteilt der Bundesrat diesen Untersuchungs-Anspruch des IStGH?

Stellungnahme des Bundesrates

Der internationale Strafgerichtshof untersucht mutmassliche Kriegsverbrechen. Grundlage für die Arbeit des Strafgerichtshofs ist das Römer Statut. Im Entscheid vom 5. Februar hat der Internationale Strafgerichtshof seine Gerichtbarkeit über den Gazastreifen und das Westjordanland, inkl. Ostjerusalem bestätigt. Der Bundesrat respektiert die Unabhängigkeit der Justiz und kommentiert den Entscheid des Gerichtshofs deshalb nicht.