21.7352 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 für die Angehörigen der Armee wurde sistiert. Gewissenhafte AdA haben den Empfehlungen des Bundes nachgelebt und auf jegliche freiwillige Teilnahme an Anlässen verzichtet. Das führt teilweise dazu, dass die Voraussetzungen gemäss VPAA nicht erfüllt sind und die Waffe nicht übernommen werden kann.
Ist der Bundesrat bereit die Verordnung anzupassen, um dieser Ausnahmesituation gerecht zu werden?