21.7409 · Fragestunde. Frage · 2021-06-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat anerkennt, dass mit Blei und anderen Schadstoffen belastete Böden ein grosses Problem darstellen (Ip. 20.3768). Zur Verbesserung der Situation hat er sich dazu verpflichtet, Anhang 3 Ziffer 2 der Altlasten-Verordnung zu revidieren ("Standorte bei Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen").
Wann ist das Inkrafttreten der revidierten Altlasten-Verordnung mit den neuen Sanierungswerten vorgesehen?