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21.7437 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Am 12. Mai 2021 hat der Bundesrat unter anderem vorgeschlagen, das summarische Abrechnungsverfahren für die Kurzarbeitsentschädigung um weitere drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern.

1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das summarische Abrechnungsverfahren Missbräuche begünstigt und was unternimmt er dagegen?

2. Wäre es nicht angebracht, angesichts der Entspannung an der Pandemiefront und der verbesserten Wirtschaftslage sofort zum ordentlichen Verfahren zurückzukehren?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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