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21.7470 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat im November 2020 einen Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, um das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen um vier Jahre zu verlängern. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 25. Februar 2021. Das Moratorium läuft im Dezember 2021 ab. In dieser kurzen Zeit ist dem Parlament nicht möglich, gesetzgeberisch zu handeln.

- Wie sieht der Zeitplan für die Botschaft des Bundesrats zu diesem Thema aus?

- Sieht der Bundesrat ein Problem, falls die Gesetzesänderung bei Ablauf des Moratoriums noch nicht verabschiedet worden ist?