21.7471 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Corona-Krise zeigt, dass sich Internet-Betrug rasant verbreitet. Es braucht eine Koordinationsstelle, die schnell reagieren kann, d.h. digitale Dienste und Plattformen in national koordinierten Aktionen stilllegt wie die Aktionen der Kapo Zürich im Dezember 2019.
- Welche gesetzlichen Grundlagen nebst VID berechtigen die Kapo Zürich zum Agieren?
- Können Seiten mit Umleitungen von .ch Domains auf ausländische Betrugswebseiten blockiert werden?
- Genügt die VID, um national koordiniert vorzugehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit führt eine Anlaufstelle, welche auf Grund der Meldungen aus Bevölkerung und von Unternehmen betrügerische Seiten rasch erkennt. Das NCSC koordiniert dann mit verschiedenen Stellen (z. B. mit den Kantonspolizeien) die Blockierung der Seiten. Grundlage dafür ist die Verordnung über Internet-Domains. Diese ermöglichtes Behörden, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die Blockierung von Websites mit den schweizerischen Domains ".ch" und ".swiss" anzuordnen. Dies ist auch möglich, wenn solche Seiten automatische Umleitungen auf betrügerische Seiten enthalten.