21.7484 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss SBüG ist eine Umstrukturierung nach Fusionsgesetz erlaubt, sofern zumindest die "wesentlichen" Teile des Unternehmens des Covid-19-Kreditnehmers übertragen werden.
- Mit der Universalsukzession sollte die Wesentlichkeit gegeben sein oder ist der Bundesrat hier anderer Meinung?
- Gibt es Ausnahmefälle, in welchen die steuerlichen wie auch zivilrechtlichen Kriterien einer Fusion/Umstrukturierung i.Z. mit Covid-19-Krediten nicht genügen?
- Wenn ja, gibt es Beispiele dazu?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)