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21.7484 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss SBüG ist eine Umstrukturierung nach Fusionsgesetz erlaubt, sofern zumindest die "wesentlichen" Teile des Unternehmens des Covid-19-Kreditnehmers übertragen werden.

- Mit der Universalsukzession sollte die Wesentlichkeit gegeben sein oder ist der Bundesrat hier anderer Meinung?

- Gibt es Ausnahmefälle, in welchen die steuerlichen wie auch zivilrechtlichen Kriterien einer Fusion/Umstrukturierung i.Z. mit Covid-19-Krediten nicht genügen?

- Wenn ja, gibt es Beispiele dazu?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Rechtssicherheit von Umstrukturierungen durch Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz | Lexipedia | Lexipedia