21.7516 · Fragestunde. Frage · 2021-06-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss einem Bericht in der Zuger Zeitung vom 29. Mai 2021 wird in allen neuen Swisscom-Verträgen betr. Antennenstandorte festgehalten, dass "eine Umrüstung von 4G auf 5G bewilligt werden muss". Will eine Standortgemeinde die Sicherheit, dass "die Zustimmung der Gemeinde eingeholt wird, bevor die Sendeleistung der Antennenanlage wesentlich erhöht" wird, verweigert die Swisscom schlicht die Unterschrift.
Unterstützt der Bundesrat dieses Aushebeln der durch 5G direkt betroffenen Einwohnergemeinden?