21.7521 · Fragestunde. Frage · 2021-06-07
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Türkei und sechs weitere Länder mit offizieller Perspektive auf einen EU-Beitritt sollen bis Ende 2027 ca. EUR 14.2 Mrd. an sogenannter Heranführungshilfe erhalten. Die Schweiz soll hingegen für den Marktzutritt bezahlen. Bei der ersten Kohäsionsmilliarde sagte der Bundesrat, diese stelle keinen Präzedenzfall dar.
- Ist der Bundesrat mit der 1. Kohäsionsmilliarde erpressbar geworden?
- Was ist die Gegenleistung für die 2. Kohäsionsmilliarde?
- Beabsichtigt er eine 3. & ev. 4. Kohäsionsmilliarde zu bezahlen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni beschlossen, eine Botschaft zur Deblockierung der Rahmenkredite des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten auszuarbeiten. Diese Botschaft betrifft ausschliesslich die Rahmenkredite, welche vom Parlament am 3. Dezember 2019 im Grundsatz bereits genehmigt wurden. Sie soll in der Herbstsession vom Parlament behandelt werden. Die Schweiz zahlt diesen Beitrag weiterhin autonom. Er ist auch künftig Teil der europapolitischen Agenda des Bundesrates. Diese hat zum Ziel, trotz des Nichtzustandekommens des institutionellen Abkommens den bewährten bilateralen Weg mit der EU fortzusetzen. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Pfister 19.4299 festgehalten; eine Nicht-Aktualisierung von bilateralen Abkommen wie dem MRA, welche statischer Natur sind, kann aus rechtlicher Sicht nicht als diskriminierend qualifiziert werden. Hinsichtlich des Umgangs mit "altrechtlichen" Medizinprodukten im Rahmen des MRA laufen zwischen der Schweiz und der EU aber weiterhin intensive Gespräche.