21.7523 · Fragestunde. Frage · 2021-06-07
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die EU mit der Nichtanerkennung der bisherigen, d.h. bereits anerkannten Medizinalprodukte das Schweiz-EU MRA-Abkommen verletzt?
- Ist er bereit, aufgrund dieser neuen Diskriminierung seinen Antrag auf Freigabe der Kohäsionsmilliarde rückgängig zu machen?
- Welche Gegenmassnahmen ergreift der Bundesrat, sollte die EU auch in anderen Bereichen gegen Treu und Glauben der bilateralen Verträge Schweiz-EU verstossen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni beschlossen, eine Botschaft zur Deblockierung der Rahmenkredite des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten auszuarbeiten. Diese Botschaft betrifft ausschliesslich die Rahmenkredite, welche vom Parlament am 3. Dezember 2019 im Grundsatz bereits genehmigt wurden. Sie soll in der Herbstsession vom Parlament behandelt werden. Die Schweiz zahlt diesen Beitrag weiterhin autonom. Er ist auch künftig Teil der europapolitischen Agenda des Bundesrates. Diese hat zum Ziel, trotz des Nichtzustandekommens des institutionellen Abkommens den bewährten bilateralen Weg mit der EU fortzusetzen. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Pfister 19.4299 festgehalten; eine Nicht-Aktualisierung von bilateralen Abkommen wie dem MRA, welche statischer Natur sind, kann aus rechtlicher Sicht nicht als diskriminierend qualifiziert werden. Hinsichtlich des Umgangs mit "altrechtlichen" Medizinprodukten im Rahmen des MRA laufen zwischen der Schweiz und der EU aber weiterhin intensive Gespräche.