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21.7538 · Fragestunde. Frage · 2021-06-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Europäische Rechnungshof stellt fest, dass sein Bericht "zur rechten Zeit" erscheint, da "die letzte externe Bewertung der Agentur im Juli 2015 veröffentlicht wurde und die Verordnung (EU) 2019/1896 ohne Folgenabschätzung angenommen wurde". Im Bundesbeschluss vom 26. August 2020 beantragt der Bundesrat die Übernahme dieser Verordnung.

Muss man das so verstehen, dass die Schweiz bereit ist, einen Text zu verabschieden, dessen Folgen nicht abgeschätzt wurden?