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21.7589 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Bezugnehmend auf die Frage 21.7477 des Bundesrates: In der politischen Debatte kommen Handlungsvorschläge und Forderungen auf, deren Grundlage und Zweckmässigkeit diskutiert werden können. Die Tatsache, dass diese möglicherweise eine Diskussion auslösen, muss nicht automatisch zu strafrechtlichen Massnahmen führen, wie dies bei den drei Klimaaktivisten der Fall ist.

Wo zieht der Bundesrat die rote Linie, die dann strafrechtliche Massnahmen rechtfertigt?