21.7592 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
- Inwiefern ist der Entscheid des Bundesrats die Verhandlungen mit der EU über das institutionelle Rahmenabkommen einseitig zu beenden vereinbar mit Art. 166 und Art. 184 BV sowie mit Art. 24 ParlG?
- Weshalb hat der Bundesrat die Konsultationsantworten der beiden aussenpolitischen Kommissionen und der Kantone ignoriert?
Stellungnahme des Bundesrates
Nach Artikel 184 Absatz 2 der Bundesverfassung obliegt es dem Bundesrat, Verträge zu unterzeichnen - oder eben zu beschliessen, einen Vertrag nicht zu unterzeichnen. Der Bundesrat hat den Entscheid über den Nichtabschluss des institutionellen Abkommens gestützt auf eine umfassende Interessenabwägung getroffen und vorgängig auch die aussenpolitischen Kommissionen dazu konsultiert und die Kantone angehört. Die Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung betreffend aussenpolitische Entscheide des Bundesrates (gemäss Artikel 166 der Bundesverfassung und Artikel 24 des Parlamentsgesetzes) und der Kantone (gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes) wurden damit eingehalten.