21.7600 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 unterstreichen die Wichtigkeit von Information und Transparenz in der Diplomatie und damit einer "öffentlichen" Diplomatie. Sie ergänzen dies aber um den Hinweis, manchmal sei "eine stille Diplomatie wirksamer".
Wie achtet der Bundesrat darauf, dass das Instrument der "öffentlichen" Diplomatie in Zukunft stärker verwendet wird, wie dies auch die Menschenrechtsorganisationen seit Langem fordern, weil dies für die Achtung der Menschenrechte wirksamer ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Achtung der Menschenrechte ist gemäss Bundesverfassung Artikel 54 Absatz 2 ein Eckwert der auswärtigen Angelegenheiten. Mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte will der Bund zur Stärkung der Menschenrechte beitragen. Der Bundesrat legt hierfür in der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 Schwerpunkte und Ziele fest, die mit den Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 des EDA kohärent operationalisiert werden. Die Kohärenz ist ein Grundanliegen der Schweizer Aussenpolitik. Der Bundesrat achtet darauf, dass bei unterschiedlichen aussenpolitischen Zielsetzungen im Einzelfall eine Abwägung vorgenommen wird. Welches Mittel wann zum Einsatz kommt, hängt von der angestrebten Wirksamkeit ab. Manchmal ist eine öffentliche Kommunikation, manchmal ein vertraulicher bilateraler Kontakt, manchmal eine Initiative im Menschenrechtsrat und manchmal eine Kombination daraus sinnvoll. Wie in der China-Strategie des Bundesrates beschrieben, ist die kohärente und konsequente Thematisierung der Menschenrechte auf allen Stufen wie auch in multilateralen Gremien entscheidend für die Zielerreichung. Die Rechte von ethnischen und religiösen Minderheiten in Xinjiang und in Tibet bleiben zum Beispiel eine Priorität für die Schweizer Menschenrechtsdiplomatie. Von den in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen erwartet der Bundesrat, dass sie die Menschenrechte bei allen ihren Aktivitäten achten. Wie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2023 bekräftigt, können die Schweizer Unternehmen ebenfalls einen Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte leisten. Dadurch stärken sie ebenfalls ihre Positionierung als verantwortungsvolle und wettbewerbsfähige Akteure im internationalen Umfeld und tragen zur guten Reputation der Schweiz in der Welt bei. Bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte bei grossen Sportveranstaltungen arbeitet das EDA eng mit dem Zentrum für Sport und Menschenrechte in Genf zusammen. Die Schweiz setzt sich auch dafür ein, dass die Menschenrechte in China vor, während und nach den Olympischen Winterspielen 2022 geachtet werden. Der Umgang der chinesischen Regierung mit den bekannten Herausforderungen wird für die öffentliche Wahrnehmung der Spiele entscheidend sein. Der Bundesrat unternimmt zum jetzigen Zeitpunkt keine Schritte, um das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen. Denn der zuständige UNO-Ausschuss könnte sonst unter Umständen Beschwerden über Verstösse gegen Bestimmungen prüfen, die nach schweizerischem Rechtsverständnis nur programmatischem Charakter haben. Dies würde über die ursprünglichen Absichten von Bundesrat und Bundesparlament zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Paktes hinausgehen. In Bezug auf die Diskussionen über eine dritte Generation von Rechten anerkennt die Schweiz gewisse kollektive Komponenten des Menschenrechtsschutzes und setzt sich für den Schutz benachteiligter Gruppierungen ein, stellt jedoch den Schutz des Individuums ins Zentrum.