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21.7616 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Laut Bundesrat ist die Anwendung von gewissen Pestizid-Produkten durch Private seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr zulässig (21.7474). Eine Zuwiderhandlung kann mit Strafe bis zu CHF 20'000 geahndet werden. Was hat der Bundesrat unternommen, PrivatanwenderInnen

1. über diese neuen Vorschriften zu informieren, um zu verhindern, dass sie sich aus Unkenntnis strafbar machen?

2. zur fachgerechten Entsorgung der Produkte aufzurufen und so die Risiken aus der Anwendung von Pestiziden zu reduzieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)