21.7628 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gemäss einem heutigen Bericht in den Zeitungen der "CH-Media" kommen für die neuesten Leaks aus dem Umfeld der Gerichtskommission nun offenbar nicht mehr nur der gescheiterte a.o. Bundesanwalt, das Kommissionssekretariat oder Mitglieder der Kommission in Frage. Neu sollen "Hacker" oder sogar der russische Geheimdienst involviert sein.
1. Wie viele Fälle werden von der BA aktuell untersucht?
2. Ist die VBV (auch in Anbetracht der Geschehnisse) künftig noch der geeignete Wahlkörper für den BA oder den a.o. BA?
Stellungnahme des Bundesrates
Antwort der AB-BA zu Frage 1:
Die Gerichtskommission hat bei der Bundesanwaltschaft (BA) Strafanzeige eingereicht (vgl. die Medienmitteilung der Gerichtskommission vom 2. Dezember 2020). Die Strafanzeige richtet sich gegen unbekannte Täterschaft wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB). Die Strafanzeige ist in Prüfung, die entsprechenden Abklärungen der BA sind am Laufen.
Antwort des Büros zu Frage 2:
Diese Frage ist bereits Gegenstand der von Nationalrat Lüscher eingereichten parlamentarischen Initiative 21.406 ("Änderung des Verfahrens für die Wahl der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts sowie der Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte"), die noch nicht behandelt wurde. Sie steht zudem in Zusammenhang mit mehreren in den Kommissionen für Rechtsfragen hängigen Vorstössen: 19.485 n pa. iv. Lüscher "Entpolitisierung der Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin", 20.474 s pa. iv. Sommaruga Carlo "Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes stärken und effizienter machen". Ferner haben die Geschäftsprüfungskommissionen eine Untersuchung eröffnet zum Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft (BA) und der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), in deren Rahmen sie unter anderem die Rechtsgrundlagen für die Organisation der BA prüfen. Die Empfehlungen der GPK werden in Kürze veröffentlicht. Ihre Behandlung durch die Kommissionen für Rechtsfragen ist fürs kommende Quartal vorgesehen.