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21.7643 · Fragestunde. Frage · 2021-09-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Personen, die aktuell weder geimpft noch genesen sind, können innerhalb von 30 Tagen jeweils 5 Tests kostenlos beziehen. Der Bund übernimmt alle Kosten für die Selbsttests. Die Apotheke rechnet die Tests direkt über die Krankenkasse ab.

- Wie viel vergütet der Bund für diese 5 Tests im Total?

- Kann es sein, dass Krankenkassen unterschiedliche Beiträge dafür abrechnen können?

Falls ja, weshalb?

- Hat sich die Vergütung seit der Bezugsmöglichkeit verändert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für einen Selbsttest bei direkter Abgabe übernimmt der Bund aktuell höchstens 7.20 Franken pro Test. Bei Versand übernimmt er einen Höchstbetrag von 6.40 Franken pro Test. Für ein Testkit bestehend aus fünf Tests ergibt sich dadurch aktuell ein Maximalbetrag von 36 Franken, der durch den Bund übernommen wird.

2. Ja, das kann sein, da es sich bei den vom Bund übernommenen Beträgen um Höchstbeträge handelt. Entsprechend dürfen den Krankenkassen auch nur die effektiven Kosten in Rechnung gestellt werden, die tiefer als die definierten Höchstbeträge sein können.

3. Die Höhe der vergüteten Beträge wurden zweimal angepasst: Am 1. Juli 2021 wurde der vom Bund übernommene Höchstbetrag von 12 auf 10 Franken gesenkt, da die Umverpackung und Vereinzelung der Tests nicht mehr nötig sowie der Beratungsbedarf gesunken war. Zudem wurde der Betrag für die Abgabe mittels Versand auf 9 Franken festgesetzt, da der Versand weniger Aufwand benötigt. Per 30. August 2021 gab es aufgrund neu gelisteter Tests und erweiterter Konkurrenz eine erneute Senkung der Höchstbeträge (7.20 Franken bei direkter Abgabe und 6.40 Franken bei Versand). Der Zugang zu kostenlosen Selbsttests wurde ebenfalls angepasst: Seit dem 26. Juni 2021 wird der kostenlose Bezug von fünf Selbsttests pro Monat auf Personen beschränkt, die weder genesen noch geimpft sind. Ab dem 1. Oktober 2021 können Selbsttests nicht mehr kostenlos bezogen werden.

Kostenlose Selbsttests werden mit unterschiedlichen Beträgen abgerechnet - wieso? | Lexipedia | Lexipedia