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21.7673 · Fragestunde. Frage · 2021-09-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Zuweisungsentscheid können jederzeit beim SEM einen Kantonswechsel beantragen. Ein Anspruch kann z.B. auf Einheit der Familie geltend gemacht werden. Der Zielkanton kann heute durch Stillschweigen gegenüber dem SEM eine Ablehnung erwirken.

Ist der Bundesrat bereit sich einzusetzen, dass die Weisungen Asyl dergestalt angepasst werden, dass der Wohnkanton und der Zielkanton eine begründete Stellungnahme über Zustimmung oder Ablehnung abgeben müssen?