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21.7674 · Fragestunde. Frage · 2021-09-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Internationale Studien und eine aktuelle Studie der Universitätsklinik Innsbruck zeigen, dass Coronavirus-Genesene eine Langzeitimmunität aufweisen. Auch seien abermalige Infektionen, Mutationen und Übertragungen kein Grund zur Sorge.

- Berücksichtigt der Bundesrat die Entwicklung des Immunitätsstatus Genesener bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit der getroffenen Massnahmen?

- Wieso müssen sich Genesene impfen lassen, um ein (nationales) Covid-Zertifikat zu erhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

Studien zeigen, dass eine durchgemachte Infektion Personen in der Regel für mindestens sechs Monate vor einer Reinfektion mit den 2020er-Varianten oder der Alpha-Variante des Coronavirus schützt. Wie lange eine Infektion vor einer Reinfektion mit neuen Varianten wie Delta schützt, ist nicht bekannt. Es sind diesbezüglich noch keine gesicherten Daten verfügbar. Studien lassen darauf schliessen, dass Genesene durch die zusätzliche Impfung besser vor einer Infektion mit neuen Varianten geschützt werden. Allen Personen mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion wird daher die Covid-19-Impfung vier Wochen nach Infektion mit einer einzigen Impfdosis empfohlen. Das Health Security Committee (HSC) der EU wurde regelmässig angefragt bezüglich einer möglichen Verlängerung der Anerkennung von Zertifikaten von Genesenen. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) zeigte auf, dass rund 95 Prozent der Menschen das Immungedächtnis für rund sechs Monate nach der Infektion behalten. Für Studien zu diesem Sachverhalt gebe es jedoch viele Einschränkungen. Die in der Frage Zuberbühler genannte Studie wurden noch nicht durch unabhängige Gutachter überprüft. Sie liefert nicht die notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Verlängerung der Gültigkeit eines Genesenenzertifikats. Die Dauer der Gültigkeit für ein Genesenenzertifikat wird durch die EU-Verordnung über das digitale Zertifikat auf 180 Tage festgelegt. Diese Gültigkeitsdauer kann nicht einseitig durch die Schweiz verlängert werden. Ansonsten würde die Anerkennung des Schweizer Zertifikats durch die EU gefährdet.

Antwort des Bundesrates.