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21.7686 · Fragestunde. Frage · 2021-09-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Für eine Vielzahl von Kulturschaffenden ist eine Rückkehr zur Normalität in einem Sektor, der wesentlich geringeren Zulauf als sonst aufweist, nicht möglich. Das BSV hat am 01. September 2021 entschieden, dass kein Anspruch mehr auf Erwerbsersatz infolge des generellen Veranstaltungsverbots besteht. Dieser Entscheid wurde an die Ausgleichskassen übermittelt (Kreisschreiben Nr. 18).

- Welche Auswirkungen hat dieser Entscheid auf die Kulturschaffenden?

- Hat sich die Situation so verbessert, dass der Entscheid rechtfertigbar ist?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Antwort des Bundesrates.