21.7699 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ab 1. Oktober übernehmen Nicht-Geimpfte ihre Testkosten. Ein Antigen-Schnelltest kostet heute rund 54 Franken. Je nach Berufsschule, Fachhochschule oder Universität besteht schon eine Zertifikationspflicht, ansonsten wird Fernunterricht vorausgesetzt. Trotz den vielen Vorteilen von Fernunterricht, ist die physiche Präsenz zum Teil unerlässlich.
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen um die hohe finanzielle Belastung der nicht-geimpften Studierenden zu senken?
Stellungnahme des Bundesrates
Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, hatten inzwischen die Möglichkeit. Der Bundesrat hat am 11. August 2021 kommuniziert, dass die Tests auf Wunsch nur noch bis 30. September 2021 bezahlt werden sollen. Diese gut 7-wöchige Übergangsfrist war ausreichend lang, um sich in der Zwischenzeit impfen zu lassen. Personen, welche sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Attest verfügen, sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich weiterhin kostenlos testen lassen. Der Bundesrat erachtet es daher nicht mehr als die Aufgabe der Allgemeinheit, die individuellen Testkosten für Personen zu übernehmen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin; Sie ist mittlerweile für Kinder ab 12 Jahren zugelassen und von der EKIF empfohlen. Sie stellt das wirksamste Mittel dar, um sich gegen eine Covid-19-Infektion zu schützen und leistet einen elementaren Beitrag, die Überlastung der Spitalstrukturen zu verhindern. Zudem werden repetitive Tests in Ausbildungs-und Gesundheitseinrichtungen sowie Unternehmen vom Bund weiterhin empfohlen und finanziert. Bildungseinrichtungen wie Universitäten und Fachhochschulen haben in diesem Rahmen die Möglichkeit, für ihre Studierenden und Mitarbeitenden eine Teststrategie zu erstellen und die repetitive Testung gemäss kantonalem Konzept anzubieten. Für die Bildungseinrichtung fallen keine Testkosten an. Auch beim repetitiven Testen kann grundsätzlich ein Zertifikat ausgestellt werden, sofern dies im jeweiligen Kanton so vorgesehen ist. Die Kosten für die Zertifikatsausstellung sind jedoch im vom Bund übernommenen Tarif nicht eingeschlossen.
Antwort des Bundesrates.