21.7707 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Kantone Bern, Freiburg, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Zürich und Jura gewähren Kindern mit Diabetes Typ 1 Hilflosenentschädigungen, während die Kantone Aargau, Thurgau, Sankt Gallen, Zug und Waadt dies nicht tun. Der Anspruch Hilflosenentschädigung ist auf Bundesebene geregelt und stützt sich explizit auf die Bundesverfassung.
Wie sieht der Bundesrat die Tatsache, dass einige Kantone Kindern mit Diabetes Typ 1 Hilflosenentschädigungen gewähren, während andere dies nicht tun?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)