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21.7727 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit Blick auf Artikel 27 CO2-Verordnung besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Planung und Bestellung der Neuwagenflotten bei den Importeuren. Es fehlen für die notwendige Bestellung der Flotte 2022 die wegweisenden Ergebnisse der Vernehmlassung zur CO2-V. mit allfälligen Inkrafttreten 1. Januar 2022 und den evtl. abweichenden Normen. Das CO2-Gesetz wurde nun vom Volk abgelehnt.

Abgestützt auf welche genügende Vertrauensgrundlage können die Importeure heute ihre Dispositionen vornehmen?