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21.7739 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 11. September 2020 mit Ergänzung vom 24. September 2020 stellte der Kanton Graubünden ein Gesuch betreffend Regulation des Wolfsrudels "Beverin", welches das BAFU mit Schreiben vom 19. November 2020 mit Verweis auf einen nicht vorliegenden ausreichenden Schaden abgewiesen hat. Die Abweisung des Gesuchs erfolgte - wie offenbar üblich beim BAFU - nicht in Verfügungsform.

Wieso erlässt das BAFU seine Zustimmungsverweigerungen für Wolfsregulationen nicht in Form einer anfechtbaren Verfügung?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Jagdrecht schreibt nicht vor, dass die Verweigerung der Zustimmung direkt als Verfügung ausgestaltet wird. Die Kantone können beim Bundesamt für Umwelt aber eine anfechtbare Verfügung einfordern.

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