21.7794 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. In der 'Normalisierungsphase' sollte nur noch die Auslastung der Intensivstationen massgebend sein. Ergreift der Bundesrat Massnahmen, um die Kapazität der Intensivpflege zu erhöhen, anstatt erneut auf Einschränkungen zurückzugreifen?
2. Welche sind das konkret?
3. Hat er eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen (bspw. der Covid-19-Verordnung 3 Art. 25) evaluiert, um die Anforderungen an die Ausstattung und das Personal vorübergehend zu reduzieren, um die erhöhte Auslastung zu bewältigen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Gesundheitswesen und damit die Bereitstellung von Spitalkapazitäten liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat hat die Kantone mehrfach aufgefordert, sich auf einen möglichen Anstieg der Hospitalisationen im Herbst 2021 vorzubereiten und allenfalls zusätzliche Intensivkapazitäten als Reserve zu schaffen. Kurzfristig können zusätzliche Intensivpflegeplätze durch die Verschiebung von nicht dringlichen Eingriffen geschaffen werden! In diesem Fall wird das Spitalpersonal von anderen Stationen auf der Intensivstation eingesetzt. Dieser Schritt bedeutet eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für die allgemeine Bevölkerung. Ferner ist zu betonen, dass diese Massnahme in der besonderen Lage lediglich die Kantone aufgrund ihrer Gesundheitsgesetze anordnen können. Aktuell werden 851 Intensivbetten betrieben, 873 Intensivbetten sind durch die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) zertifiziert. Zu Beginn der Pandemie waren 863 Intensivbetten durch die SGI zertifiziert. Die Regionalspitäler und deren Kapazitäten sind in den kantonalen Planungen integriert.