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21.7804 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Laut Medienberichten halten sich verschiedene Fernmeldedienstanbieter, insbesondere Salt, in mehreren Punkten nicht an die seit 1. Januar und 1. Juli 2021 geltenden Vorschriften der Fernmeldeverordnung. Im Fokus stehen dabei Bestimmungen der Artikel 10b Absatz 1, Artikel 10d Absatz 1 Buchstabe c sowie Artikel 10d Absatz 2 FDV.

1. Weshalb toleriert das BAKOM seit über zwei Monaten Zuwiderhandlungen gegen die Fernmeldeverordnung?

2. Wann wird das BAKOM gegen die fehlbaren Fernmeldedienstanbieter Verfügungen erlassen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die neuen Bestimmungen zum Roaming sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Wie alle Rechtsnormen sind auch diese Bestimmungen auszulegen. Das BAKOM ist nach Inkrafttreten der neuen Normen bei verschiedenen Anbieterinnen vorstellig geworden und hat diese aufgefordert, zur Rechtskonformität ihrer Angebote Stellung zu nehmen. Gestützt auf die Antworten in diesen Stellungnahmen wird das BAKOM über das weitere Vorgehen entscheiden. Falls die Anbieterinnen zu diesen neuen Pflichten eine andere Rechtsaufassung als das BAKOM vertreten, wird das BAKOM seine Haltung im Rahmen einer anfechtbaren Verfügung durchsetzen.

Neue Roamingvorschriften: Was unternimmt das BAKOM gegen fehlbare Fernmeldedienstanbieter? | Lexipedia | Lexipedia