21.7816 · Fragestunde. Frage · 2021-09-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat antwortet auf meine Ip. 20.4668, dass die Massnahme 4.2.4 "Evaluation der Bundessubventionen" im Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz "eine ergebnisoffene Untersuchung ausgewählter Anreize und die Ausarbeitung von Reformvorschlägen zur Behebung von gegebenenfalls biodiversitätsschädigenden Auswirkungen" vorsieht.
- Bestehen hier Diskrepanzen zu internationalen Verpflichtungen, die die Schweiz bezüglich solcher Subventionen eingegangen ist?
- Wann wird die Untersuchung publiziert?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Biodiversitätskonvention sollen biodiversitätsschädigende Subventionen bis 2020 überprüft und beseitigt oder reformiert werden. Der Bundesrat hat das UVEK in der Folge beauftragt, bis 2023 die Auswirkungen der bestehenden Bundessubventionen auf die Biodiversität zu untersuchen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Fehlanreizen aufzuzeigen. Die Schweiz kommt damit ihrer Verpflichtung zeitlich etwas verzögert nach. Der Zwischenbericht wird zurzeit von den betroffenen Dienststellen finalisiert und wird in den kommenden Monaten veröffentlicht. Der Abschluss der gesamten Massnahme ist weiterhin auf 2023 vorgesehen.