21.7845 · Fragestunde. Frage · 2021-09-20
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bund hat die COVID-Zertifikatspflicht auch auf die freiwillig Helfenden bei Sport- und Eventveranstaltungen ausgeweitet. Helfer sind sehr wichtige Unterstützer bei der Durchführung von Sportturnieren, -Trainings - und bei der Juniorenförderung im Sportbereich.
Könnte bei Helfern nicht auch - wie bei Gastroangestellten - eine Maskenpflicht genügen?
Stellungnahme des Bundesrates
In öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben oder an Veranstaltungen, bei denen der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist, müssen vor Ort tätige Personen, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mitwirken, zwingend ein Zertifikat vorweisen. Sie stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Veranstalter und unterstehen infolgedessen auch nicht dessen arbeitsrechtlicher Fürsorgepflicht gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz. Dies betrifft freiwillige Helfende. Sind diese nicht geimpft oder genesen, müssen sie ein Testzertifikat vorweisen können.