21.7852 · Fragestunde. Frage · 2021-09-20
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Corona-Impfstoffe wurden z.T. mit Organen von abgetriebenen Föten entwickelt. Für viele Christen, Juden und Muslime ist Abtreibung aus Glaubensgründen nicht zu rechtfertigen und der Gebrauch von Föten für medizinische Forschung nicht erlaubt. Deshalb und basierend auf ihre Religionsfreiheit kommt für sie eine solche Impfung nicht in Frage.
Wie ist der vom Bundesrat verordnete indirekte Impfzwang und die Beschränkung der Grundrechte für Nicht-Geimpfte mit der Religionsfreiheit vereinbar?
Stellungnahme des Bundesrates
Es steht allen Personen frei auf eine Impfung zu verzichten. Ein Impfzwang besteht nicht. Die in der Schweiz eingesetzten mRNA-Impfstoffe sind zellfrei. Menschliche Zellen werden für deren Produktion nicht verwendet. Das BAG stellt Informationen in Form von Webtexten, Faktenblättern und FAQ zur Verfügung. Am Impftermin werden zudem alle Personen von einer Fachperson darauf hingewiesen, worauf man nach der Impfung achten und bei welchen Symptomen man eine Ärztin bzw. einen Arzt kontaktieren soll.