21.7858 · Fragestunde. Frage · 2021-09-20
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Mehr als 10 Studien von namhaften Instituten zeigen, dass die Immunität nach einer Infektion robuster ist als die durch Covid-Impfstoffe induzierte. Ein Grossteil der Bevölkerung verfügt womöglich über eine natürliche Immunität.
- Wieso wird Genesenen, die keinen positiven PCR-Test, aber einen positiven Antikörpertest vorweisen können, kein COVID-Pass gegeben?
- Wieso werden nicht systematisch Antikörpertests gemacht?
- Aufgrund welcher Daten besteht der Genesenen-Status nur 6 Monate?
Stellungnahme des Bundesrates
Mit Antikörpertests kann angezeigt werden, dass eine Person bereits mit dem Coronavirus in Kontakt war. Es ist jedoch nicht möglich, aus den Antikörpern einen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Infektion oder den Grad der Immunität zu ziehen. Ein positiver Antikörpertest reicht daher nicht aus, um ein Zertifikat zu erlangen. Auf europäischer Ebene ist der Nachweis von Antikörpern ebenfalls nicht gültig für das Covid-Zertifikat für Genesene. Wissenschaftliche Studien zeigen zudem, dass eine durchgemachte Infektion Personen in der Regel für mindestens 6 Monate vor einer Reinfektion mit den 2020er-Varianten oder der Alpha-Variante des Coronavirus schützt. Es gibt noch keine gesicherten Daten, wie lange eine Infektion vor einer Reinfektion mit neuen Varianten wie Delta schützt. Weiter lassen Studien darauf schliessen, dass Genesene durch die zusätzliche Impfung besser vor einer Infektion mit neuen Varianten geschützt werden. Allen Personen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion wird daher die Covid-19-Impfung vier Wochen nach Infektion mit einer einzigen Impfdosis empfohlen. Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen evaluieren laufend die aktuellsten Daten und Studien. Im Falle einer sich ändernden Datenlage wird die Impfempfehlung entsprechend angepasst. Die Entscheidung, sich impfen zu lassen oder nicht, ist weiterhin eine freie Entscheidung. Die Impfung gegen Covid-19 stellt das wirksamste Mittel dar, um sich gegen eine Covid-19-Infektion zu schützen und steht kostenlos zur Verfügung. Betreffend Haftung verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Frage Estermann 21.7671, "Knebelverträge mit der Pharma-Industrie? III".