21.7883 · Fragestunde. Frage · 2021-09-21
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Auf Antrag der Verwaltungsdelegation wurde die Frühjahrsession 2020 kurzfristig abgebrochen. Kurz darauf hat der Bundesrat das Zepter an sich gerissen und weitreichende Entscheide ohne das Parlament getroffen hat. Die Corona-Epidemie hat folglich die Schwächen des Parlaments aufgezeigt: Es war handlungsunfähig! In Kantonsparlamenten (bspw. Kanton SG) können Anfragen auch ausserhalb der Session eingereicht werden.
Könnte eine solche Möglichkeit das Parlament in seiner Handlungsfähigkeit stärken?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Covid-Pandemie hat das Parlament vor neue Fragen und Herausforderungen gestellt, vor allem was die Arbeits- und Funktionsfähigkeit seiner verschiedenen Organe in Krisensituationen betrifft. Nach Einschätzung des Büros ist es insgesamt gelungen, die Handlungsfähigkeit der Bundesversammlung auch unter erschwerten Rahmenbedingungen zu gewährleisten. So konnten die zuständigen Organe auch nach Abbruch der Session tagen und die notwendigen Entscheide zur Krisenbewältigung fällen. Das Büro begrüsst nichtsdestotrotz, dass die Staatspolitische Kommission Reformen prüft, welche der Bundesversammlung in Krisensituationen ein rasches und wirksames Handeln ermöglichen (vgl. 20.437 und 20.438). Die Vorlage möchte u.a. die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit parlamentarische Instrumente in Krisensituationen effizient genutzt werden können. Zur Diskussion steht deshalb auch die Anpassung von Fristen bei der Behandlung und Umsetzung von Vorstössen.