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21.7893 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 8. September 2021 gab der Bundesrat eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung in Vernehmlassung. Demnach sollen die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regional-TV neu geordnet werden. Auf dem Versorgungsgebiet des Kantons Thurgau würden massive Komplikationen entstehen: Topmedien würde aus dem Sendegebiet verbannt und die Doppelabdeckung weiter Teile des Kantons wäre dahin.

Wie erklärt der Bundesrat diesen schmerzlichen Abbau von Service Public für den Kanton Thurgau?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat sieht mit seiner Vorlage keinen Abbau des regionalen Service public vor, im Gegenteil. Denn neu sieht er auch bei den kommerziellen Lokalradios flächendeckend Versorgungsgebiete vor, die Anspruch auf einen Abgabenanteil haben. Dies stärkt den regionalen Service public. In der Ostschweiz wird es künftig - und im Gegensatz zu heute - einen abgabenfinanzierten Service-public-Radio-Veranstalter geben. Die neuen Konzessionen werden im Rahmen eines Kriterienwettbewerbs vergeben. So sieht es das Radio- und Fernsehgesetz vor. Alle Veranstalter, die dereinst keine Konzession erhalten werden, haben die Möglichkeit, ihre Programme weiterhin als meldepflichtige Veranstalter zu verbreiten. Auch dürfen Veranstalter mit einem Service-public-Auftrag ausserhalb ihres Versorgungsgebiets berichten. Niemand wird verbannt. Zu den angepassten Versorgungsgebieten läuft zurzeit eine öffentliche Vernehmlassung, die noch bis am 9. Dezember dauert. Die Kantone und weitere interessierte Kreise können sich nun zum Vorschlag äussern.