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21.7948 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Santésuisse hat beim GfS ein Mandat zur Bekämpfung der Pflegeinitiative in Auftrag gegeben, über die am 28. November abgestimmt wird.

Wie stellt die BAG-Versicherungsaufsicht sicher, dass keine Prämiengelder der Grundversicherung gegen die Bekämpfung einer Volksinitiative eingesetzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat keine Aufsicht über den Dachverband santésuisse. Die Beiträge, die die Versicherer dem Dachverband ausrichten, sind Teil ihrer Verwaltungskosten. Das BAG überprüft die Verwaltungskosten auf ihre Angemessenheit. Die Verwaltungskosten machen durchschnittlich weniger als 5 Prozent der von den Versicherten bezahlten Prämien aus. Liegen die Verwaltungskosten eines Versicherers deutlich über dem Durchschnitt, interveniert das BAG bei diesem Versicherer. In einem Kreisschreiben hat das BAG den Versicherern nahegelegt, im Vorfeld einer Abstimmung keine Mittel aus der sozialen Krankenversicherung für die Abstimmung einzusetzen. Santésuisse erhält auch Beiträge von Versicherern, die Zusatzversicherungen anbieten. Das BAG wird die aktuelle Situation aufmerksam beobachten.

Wird die Pflegeinitiative mit Prämiengeldern der Grundversicherung bekämpft? | Lexipedia | Lexipedia