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21.7961 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die mit den Herstellern von Covid-19-Impfstoffen abgeschlossenen Verträge beinhalten anscheinend Klauseln, die die Hersteller von jeglicher Haftung befreien, insbesondere in Bezug auf die Folgen der Nebenwirkungen der Impfstoffe.

Müssen diese Klauseln gemäss Öffentlichkeitsprinzip nicht vollständig veröffentlicht werden, wenn schon nicht die Verträge selbst vollständig veröffentlicht werden (siehe 21.1009)?

Wenn ja, wann wird der Bundesrat dies tun?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)