21.7964 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesamt für Energie (BFE) ist offenbar mit Betreibern von Kernkraftwerken in Gesprächen über eine Verlängerung der Betriebsdauer von 50 auf 60 Jahre.
- Teilt der Bundesrat dieses Ziel?
- Plant er seine Energieperspektiven neu mit einer AKW-Laufzeit von 60 Jahren?
- Welche zusätzlichen Risiken für die Bevölkerung sind mit einer Laufzeitverlängerung verbunden?
- Welche zusätzlichen Sicherheits- und Entsorgungsinvestitionen wären nötig?
Welche Auswirkungen hätten sie auf die Strompreise?
Stellungnahme des Bundesrates
Sämtliche Schweizer Kernkraftwerke verfügen über eine unbefristete Betriebsbewilligung. Sie dürfen also betrieben werden, solange sie sicher sind. Dass die Sicherheit eingehalten wird, wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi überwacht. Weil die Laufzeiten nicht beschränkt sind, kann es auch keine Laufzeitverlängerungen geben. Entsprechend führt der Bund auch keine Verhandlungen über eine Verlängerung der Betriebsdauer von Schweizer Kernkraftwerken. Das Bundesamt für Energie (BFE) führte mit Alpiq und Axpo Gespräche zu energiepolitischen Themen. In diesem Kontext interessierte das BFE auch, welche Laufzeiten die Betreiber anstreben und welche Planungsannahmen diese hierzu treffen. Da es in der Schweiz keine gesetzlich festgelegten Laufzeiten gibt, rechnete das BFE in den Energieperspektiven 2050 plus mit beiden theoretischen Varianten eines Betriebs von 50 oder 60 Jahren. Eine Betriebsdauer von 60 statt 50 Jahren ist nur möglich, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Das Ensi überwacht, dass die Sicherheit eingehalten wird. Die Frage, welche zusätzlichen Sicherheitsinvestitionen bei einer Betriebsdauer von 60 statt 50 Jahren nötig wären, kann nicht beantwortet werden. Das hängt davon ab, welcher Nachrüstungsbedarf bei den periodischen Sicherheitsüberprüfungen vom Ensi identifiziert und welche Nachrüstungen von ihm gefordert werden. Die Kosten der Stilllegung und Entsorgung werden alle 5 Jahre neu geschätzt, letztmals im Rahmen der Kostenstudie 2016. Dabei wurden die Entsorgungskosten für eine Betriebsdauer von 50 Jahren und für eine Betriebsdauer von 60 Jahren ermittelt. Die Entsorgungskosten umfassen vor allem die Kosten für das geologische Tiefenlager. Geht man von zwei Einzellagern aus, sind die Entsorgungskosten bei einer Betriebsdauer von 60 Jahren 3,8 Prozent höher als bei einer Betriebsdauer von 50 Jahren. Der Schweizer Strompreis wird wesentlich durch die umliegenden Märkte bestimmt. Der Einfluss von zusätzlichen Sicherheits- und Entsorgungsinvestitionen auf den Strompreis ist vernachlässigbar.