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21.8027 · Fragestunde. Frage · 2021-11-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ende November 2021 wurden die langfristig tätigen Familienorganisationen (wie Pro Juventute, Kibesuisse, Profamilia, Pro Enfance, a:primo) darüber informiert, dass sie ab dem 1. Januar 2022 etwa 25 Prozent weniger Mittel erhalten werden. Nota bene zu einem Zeitpunkt, in welchem die Budgets der Organisationen längst erstellt sind.

- Wie steht der Bundesrat zu dieser Planungsunsicherheit für die Organisationen?

- Auf welcher reglementarischen Grundlage beruht diese Kurzfristigkeit?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Finanzhilfen an Familienorganisationen werden gestützt auf das Familienzulagengesetz und auf die Verordnung über Finanzhilfen an Familienorganisationen gewährt. Für die kommende vierjährige Vertragsperiode hat eine grössere Anzahl Familienorganisationen um mehr Finanzhilfen ersucht als in der vergangenen Periode. Die ersuchten Finanzhilfen übersteigen den zur Verfügung stehenden Budgetbetrag gemäss Voranschlag 2022 und Finanzplan 2023-2025 um rund eine Million Franken jährlich. In diesem Fall kommt die Prioritätenordnung des Eidgenössischen Departements des Innern zur Anwendung, wodurch die Finanzhilfen der bisherigen Vertragsnehmer tiefer ausfallen als bis anhin. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Familienorganisationen Mitte Juli 2021 über diese Ausgangslage informiert.