21.8049 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Geltendmachung des Anspruchs auf Familiennachzug ist in der Praxis aber stark erschwert, auch wegen bürokratischen Hürden, die teilweise von Schweizer Auslandvertretungen aufgestellt werden. So muss das Gesuch inklusive der Dokumente persönlich bei eingereicht werden. Z.B. in der Türkei oder in Pakistan sind Termine jedoch für längere Zeit ausgebucht und frühestens ab April 2022 buchbar. Angesichts der humanitären Notlage ist dies unhaltbar.
Was macht das EDA dagegen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das humanitäre Visumsverfahren unterscheidet sich vom Familiennachzug. Das Erste bedingt den Nachweis einer humanitären Notlage. Das Zweite umfasst die Überprüfung einer familiären Bindung anhand von Zivilstandsurkunden. Die Überprüfung afghanischer Urkunden ist zeitintensiv, da kein zentrales nationales Zivilstandsregister existiert. Auch der regional unterschiedliche Zugang zu den Behörden beeinflusst die Verfahrensdauer. Die persönliche Vorsprache ist rechtlich vorgeschrieben. Die Vertretung in Islamabad hat ihre Kapazitäten erhöht, sodass die nächsten Termine ab Mitte Januar 2022 verfügbar sind. Die Schweiz hat sich zusammen mit vier anderen europäischen Staaten bei Pakistan dafür eingesetzt, dass der Grenzübertritt aus Afghanistan möglich ist. Soweit bekannt, ist die Sicherheit der afghanischen Gesuchstellenden in Pakistan gewährleistet.