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21.8058 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Viele Unternehmen haben keine Lagerbestände mehr, so dass sie beim Jahresendabschluss die Steuerreserve von 33 Prozent auflösen müssen, welche sie im Folgejahr, wenn sich die Lage wieder normalisiert hat, wieder aufstocken. Dies führt dazu, dass der Gewinn für 2021 massiv erhöht und im Folgejahr mit den entsprechenden Steueränderungen wieder reduziert wird.

Ist es für die Eidgenössische Steuerverwaltung und für die SSK möglich, für das Jahr 2021 eine Lösung zu finden, welchen diesen Effekt abfedert?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Besteuerung der Gewinne der Unternehmen knüpft am handelsrechtlichen Ergebnis an (Massgeblichkeitsprinzip). Von diesem kann nur abgewichen werden, wenn das Steuerrecht eine dazu notwendige Gesetzesbestimmung kennt. Auf Lagerbeständen wird gestützt auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG steuerlich eine privilegierte Warenreserve, eine Rückstellung, von 33 Prozent auf dem Einstandswert gewährt, sofern diese gebucht wurde. Dies ohne detaillierten Nachweis einer effektiven Werteinbusse. Ebenfalls gemäss DBG sind jedoch nicht mehr begründete Rückstellungen zum steuerbaren Ergebnis hinzuzurechnen. Sind keine Lagerbestände mehr vorhanden oder verringert sich der Warenwert, muss aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die Rückstellung steuerlich zwingend aufgelöst werden. Für eine andere steuerliche Behandlung der Rückstellungsauflösung bleibt aufgrund der klaren gesetzlichen Vorgaben kein Raum. Dies gilt auf Grund der Regelung, wie sie das Steuerharmonisierungsgesetz vorsieht, auch für die Kantone.