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21.8072 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat führt zur Interpellation 21.3499 aus, dass altrechtliche Medizinprodukte weiter dem aktuellen Kapitel des MRA unterstehen und von den Handelserleichterungen des MRA profitieren.

Das BAG und Swissmedic sind dagegen der Ansicht, dass das MRA für diese Produkte nicht mehr anwendbar sei.

- Ist das MRA für altrechtliche Medizinprodukte weiterhin gültig respektive anwendbar?

- Und falls nein, wie wird dies rechtlich begründet.