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21.8074 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Mit Artikel 49 Absatz 1bis IVV haben die RADs neu die Aufgabe, die funktionelle Leistungsfähigkeit der versicherten Person in qualitativer und quantitativer Hinsicht festzulegen. Gemäss den Erläuterungen wird damit ein Teil des per 1. Januar 2022 aufgehobenen leidensbedingten Abzugs kompensiert.

- Ist mit der Festlegung der funktionellen Leistungsfähigkeit auch die Frage der Verwertbarkeit im Arbeitsmarkt gemeint?

- Kann der Bundesrat hierzu ein Beispiel machen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der leidensbedingte Abzug wird neu im Gegensatz zur bisherigen Praxis bereits am Anfang der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit berücksichtigt. Braucht beispielsweise eine versicherte Person in angepasster Tätigkeit pro Stunde 15 Minuten Pause, ist ihre Arbeitsfähigkeit um ein Viertel reduziert. Auf eine Arbeitszeit von acht Stunden braucht sie also zwei Stunden Pause, womit eine Arbeitsfähigkeit von 75 Prozent resultieren würde. Von der festgelegten funktionellen Leistungsfähigkeit kann nicht direkt die Verwertbarkeit im Arbeitsmarkt abgeleitet werden, weil mit der funktionellen Leistungsfähigkeit nur ein Teil der Invaliditätsbemessung abgedeckt wird.

Was bedeutet die neue Aufgabe des RAD in Artikel 49 Absatz 1bis IVV? | Lexipedia | Lexipedia